Vergaberecht
Rechtssicherheit bei öffentlichen Ausschreibungen
Das Vergaberecht enthält die Regelungen zur Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand. Es beruht insbesondere auf Vorgaben des EU-Rechts und im sogenannten Unterschwellenbereich auf haushaltsrechtlichen Vorgaben von Bund und Ländern. Das Vergaberecht befindet sich in stetiger, aus der Sicht der Rechtsanwender selten positiver Entwicklung. Um die äußerst umfangreichen und komplexen Anforderungen daraus zu wahren, sind auch erfahrene öffentliche Auftraggeber häufig auf rechtliche Unterstützung im Verfahren angewiesen.
Wir beraten beide Seiten: Auftraggeber und Unternehmen als Bieter. Wir sorgen dafür, dass die Vergabeverfahren korrekt und rechtskonform gestaltet werden. Falls erforderlich, vertreten wir Beteiligte in den Verfahren vor den Vergabekammern und im Rechtsmittelverfahren.