Baurecht

Privates Baurecht für Bauunternehmen, öffentliche Auftraggeber und Investoren

Das sogenannte private Baurecht betrifft alle Verträge und Rechtsverhältnisse, die für die Entstehung eines neuen Bauwerkes sinnvoll sind oder auch faktisch entstehen können. Das Bauen, insbesondere in größeren Dimensionen, ist ein komplexer Vorgang mit Wechselwirkungen zwischen allen Beteiligten im Hinblick auf Zeit, Kosten und letztendlich die Verfügbarkeit des Objektes für den vorgesehenen Zweck, wie z. B. Schulgebäude, Krankenhäuser, Mehrfamilienhäuser oder funktionale Bauwerke wie Brücken, Straßen oder Maßnahmen im Spezialtiefbau. Ohne dazu passende Vertragsgestaltungen sinken die Chancen auf eine erfolgreiche Realisierung des Projektes, weshalb insbesondere im Bereich des gewerblichen Bauens die frühzeitige Einbindung von spezialisierten Juristen empfehlenswert und üblich ist.

Wir konzentrieren unsere Tätigkeit ausschließlich auf diesen Bereich der rechtlichen Beratung professioneller, gewerblicher oder öffentlicher Teilnehmer am Baugeschehen. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der baubegleitenden rechtlichen Beratung. Wenn es leider trotzdem erforderlich ist, vertreten wir Ihre Interessen in gerichtlichen Verfahren, Schiedsverfahren oder Mediationsverfahren.

Das Öffentliche Baurecht fällt hingegen in den Bereich des Verwaltungsrechts.

Vergaberecht

Rechtssicherheit bei öffentlichen Ausschreibungen

Das Vergaberecht enthält die Regelungen zur Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand. Es beruht insbesondere auf Vorgaben des EU-Rechts und im sogenannten Unterschwellenbereich auf haushaltsrechtlichen Vorgaben von Bund und Ländern. Das Vergaberecht befindet sich in stetiger, aus der Sicht der Rechtsanwender selten positiver Entwicklung. Um die äußerst umfangreichen und komplexen Anforderungen daraus zu wahren, sind auch erfahrene öffentliche Auftraggeber häufig auf rechtliche Unterstützung im Verfahren angewiesen.

Wir beraten beide Seiten: Auftraggeber und Unternehmen als Bieter. Wir sorgen dafür, dass die Vergabeverfahren korrekt und rechtskonform gestaltet werden. Falls erforderlich, vertreten wir Beteiligte in den Verfahren vor den Vergabekammern und im Rechtsmittelverfahren. 

Dr. Gerd-Dieter Haar

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht


Telefon: 02841 / 14 00 22
Telefax: 02841 / 14 00 33
E-Mail: haar@madert.com

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Dr. Gerd-Dieter Haar

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Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht