Versicherungsrecht
Policen verstehen und Ansprüche durchsetzen
Was ist zu tun, wenn eine Versicherung einen Schaden nicht anerkennt, es aber nach einem Sturm durchs Dach regnet? Wie geht man vor, wenn Regulierungsverhandlungen ins Stocken geraten?
Als Rechtsanwälte helfen wir schnell und unbürokratisch, Ansprüche gegen Versicherungen durchzusetzen, wenn diese sich weigern, berechtigte Forderungen zu erfüllen oder eine Schadensregulierung herauszögern. Dabei kümmern wir uns um Probleme mit Versicherungen jeder Art: von Ansprüchen aus einer privaten Krankenversicherung und Invaliditätsversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, (kapitalgedeckter) Lebens- oder Rentenversicherung oder auch um Ansprüche aus Policen von Grundstücksversicherung, Gebäudeversicherung oder Hausratversicherungen.
Hilfreich ist es, möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat zu suchen – und nicht erst, wenn das Gewirr aus Kleingedrucktem schon undurchschaubar zu sein scheint. Wir helfen unseren Mandanten, wenn es um Versicherungsvorbehalte geht oder die Regulierungsverhandlungen ins Stocken geraten. Aber natürlich auch, wenn die Verhandlungen bereits festgefahren sind und es auf einen Prozess hinausläuft.
Wer einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt einschaltet, kann in vielen Fällen zudem einen Leistungsausschluss des Versicherers wegen Verletzung sogenannter Obliegenheiten, denen im Versicherungsrecht eine besondere Bedeutung zukommen, vermeiden.
Haftpflicht- und Schadensrecht
Kompetente Beratung im Schadensfall
Ein scheinbar harmloser Wasserschaden sorgt dafür, dass ein ganzes Mehrfamilienhaus geflutet wird – und die Versicherung weigert sich, zu zahlen? Eine Person hat fremdes Eigentum beschädigt, aber der Geschädigte weiß gar nicht, welchen Anspruch er geltend machen kann?
Das Haftpflichtrecht und Schadensrecht befasst sich mit großen Problemen, die aus kleinen Missgeschicken entstehen können. Denn hier heißt es oft: Kleine Ursache, große Wirkung. Manchmal führen schon leichte Unachtsamkeiten zu großen Schäden. Wer dann keine Haftpflichtversicherung hat oder diese nicht für den Schaden aufkommen will, ist schnell in seiner Existenz bedroht.
Wir prüfen die Rechtslage und beraten und vertreten unsere Mandanten umsichtig. Wir treten sowohl für Geschädigte als auch für Schadensverursacher ein, so dass wir beide Seiten der Schadensregulierung kennen und umfassend beraten können.
Denn auch als Geschädigter lohnt sich bei einem Haftpflicht-Fall eine Beratung, um sämtliche Ansprüche durchzusetzen und sich gegen die Versicherung zu behaupten. Häufig werden aus Unkenntnis zusätzliche Ansprüche gar nicht geltend gemacht.