Geistiges Eigentum

Gewerblicher Rechtsschutz: Wir helfen Ihnen, Ihr geistiges Eigentum zu schützen

Sie haben eine brillante Idee für einen Firmen- oder Produktnamen, sind sich aber nicht sicher, ob „Ihr“ Einfall schon vergeben ist? Ein Unternehmer nutzt ein Logo oder eine Bezeichnung, die Ihrer verdächtig ähnlich sieht? Oder ein Mitbewerber arbeitet mit unfairen Methoden und soll abgemahnt werden?

Darum kümmern wir uns als Anwälte für Gewerblichen Rechtsschutz, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. In diesen Rechtsgebieten geht es darum, geistiges Eigentum zu schützen und unlauteren Wettbewerb zu verhindern. Wir helfen unseren Mandanten bei Patentanträgen, leiten Abmahnungen in die Wege und leiten notwendige rechtliche Schritte ein.

Urheberrecht

Wir bewahren Ihre Rechte

Darf man im Internet Streaming-Dienste nutzen, um Kinofilme oder Serien anzuschauen? Ist es rechtens, einen Artikel aus einer Zeitung zu fotografieren und ins Internet zu stellen? Und wie ist vorzugehen, wenn eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ins Haus flattert?

Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum desjenigen, der das betreffende Werk geschaffen hat – etwa Fotos, Schriftstücke oder Kunst. Bei rasanten Verbreitungsmöglichkeiten durch das Internet hat das Urheberrecht zunehmend an Bedeutung gewonnen. Niemand möchte, dass seine Arbeiten ungefragt und ohne Honorar verbreitet werden. 

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend im Falle von Urheberrechtsverletzungen. Dabei können einerseits eigene Urheber- und Nutzungsrechte tangiert sein – etwa wenn Fotos, Grafiken oder Texte unerlaubt von der eigenen Internetseite kopiert und verbreitet wurden. 

Oder Dritte beanspruchen das Urheberrecht für sich: Sie werfen einem Mandanten eine Urheberrechtsverletzung im Wege einer Abmahnung wegen vermeintlich illegaler Verwendung urheberrechtlich geschützter Fotos, Filme, Texte oder Musiktitel vor und fordern ihn auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben, Auskünfte zu erteilen und Schadensersatz zu zahlen. Als Rechtsanwälte besprechen wir mit unseren Mandanten, was im Einzelfall zu tun ist – ist eine Abmahnung (teilweise) berechtigt, geben wir für unseren Mandanten eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, um das Risiko, gerichtlich in Anspruch genommen zu werden, zu verringern.

Markenrecht

Unsere Anwälte machen Ihr Unternehmen zur „Marke“

Wie findet man heraus, ob eine Markenidee bereits vergeben ist? Wo schützt man eine Wort-Bildmarke nicht nur in Deutschland, sondern europaweit oder gar weltweit? Und was kann man tun, wenn man sein eingetragenes Markenzeichen bei einem anderen Unternehmen entdeckt?

Logos und Marken unterscheiden Produkte und Leistungen, kennzeichnen die Herkunft und dienen auch als Qualitätsmerkmal. Wie viel Wert eine Idee und die damit verbundene Bezeichnung haben kann, zeigen die Beispiele von Apple und Google. Aber auch für Gründer, Freiberufler sowie für klein- und mittelständische Unternehmen lohnt es sich, zur „Marke“ zu werden. Sie schärfen ihr Profil, sind wiedererkennbar und steigern ihren Unternehmenswert.

Als Anwälte der Kanzlei Madert Fachanwälte begleiten wir unsere Mandanten auf dem Weg zur eigenen Marke. Wir melden reine Wort- oder Wort-/Bildmarken, beispielsweise Logos, für einen deutschlandweiten Schutz beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München oder für einen europaweiten Schutz beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante an und vertreten unsere Mandanten bei Bedarf in einem Widerspruchs- oder Löschungsverfahren. 

Darüber hinaus helfen wir bei der Verteidigung der geschützten Markenbezeichnung – in der Regel über eine Abmahnung – und wehren unberechtigte Angriffe ab. 

Auch Unternehmenskennzeichen oder Werktitel können, ohne speziell eingetragen zu sein, markenrechtlichen Schutz genießen.

Designrecht

Wir lassen Ihr Design schützen

Über das sogenannte Designrecht, auch als Geschmacksmusterrecht bekannt, lassen sich Formen und Designs schützen. 

Wettbewerbsrecht

Unsere Anwälte helfen, unlauteren Wettbewerb zu beenden

Ist es rechtens, wenn ein konkurrierendes Unternehmen mit seinem neuen Firmenschild das eines anderen Betriebes verdeckt? Darf ein Mitbewerber auf Handzetteln Negativwerbung machen? Was, wenn der Konkurrenz mit völlig falschen Versprechen oder hohen Prämien Kunden abwirbt?

Das Wettbewerbsrecht setzt Unternehmen klare Grenzen, um zu verhindern, dass Wirtschaftsteilnehmer mit unfairen und irreführenden Mitteln arbeiten, um sich Vorteile zu verschaffen. Diesem Verhalten gebietet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Einhalt. Zum UWG „zuzuordnen“ sind weitere Gesetze, darunter das Telemediengesetz (TMG), das Heilmittelwerbegesetz (HWG), die Health-Claims-Verordnung und das Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG).

Für unseren Mandanten mahnen wir im Falle des unlauteren Verhaltens den Mitbewerber ab und fordern ihn auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Wenn es besonders schnell gehen muss, ist dies auch im Eilverfahren möglich. Wir setzen uns dafür ein – gegebenenfalls auch bei einem Prozess –, dass der Beschuldigte das abgemahnte Verhalten unterlässt und einen möglichen entstandenen Schaden ersetzt. 

Selbstverständlich beraten und vertreten wir auch Mandanten, die abgemahnt wurden und vor der Frage stehen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Wir prüfen die Sach- und Rechtslage und setzen alles daran, den Streit in einem für den Mandanten idealen Maße beizulegen. Falls nötig, sprechen wir auch eine Gegenabmahnung aus oder erstellen und hinterlegen bei Gericht eine Schutzschrift.

Michael Fülling

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Verkehrsrecht


Telefon: 02841 / 14 00 21
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Michael Fülling

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Meiko Schwan

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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