Erbrecht
Wir beraten Sie bei Fragen zu Erbfolge, Testament und Pflichtteil
Gilt ein computergeschriebenes Testament, wenn es persönlich unterschrieben wird? Kann jemand vom Erbe ausgeschlossen werden? Welche Schritte sind dann erforderlich, um seinen Pflichtteil durchzusetzen? Wie viel Zeit hat jemand, eine Erbschaft auszuschlagen, und was passiert bei Schulden des Erblassers, die man erst später entdeckt? Was ist zu tun, wenn sich eine Erbengemeinschaft um Immobilien streitet?
Mit dem eigenen Tod setzen sich nur wenige Menschen gerne bewusst auseinander. Dabei ist es ratsam, frühzeitig den Letzten Willen festzulegen und sich um das eigene Erbe zu kümmern. Denn wer ein rechtsgültiges und korrekt aufgesetztes Testament und detailliert festgelegt hat, wie das Erbe aufgeteilt werden soll, vermeidet möglichen Streit innerhalb der Familie und sorgt dafür, dass tatsächlich jene Angehörigen den Teil bekommen, den man ihnen auch zugedacht hat.
Als Experten für Erbrecht helfen wir, Pflichtteilsansprüche durchzusetzen. Wir helfen aber auch dabei, ein Testament zu formulieren, erläutern die Unterschiede fälschlicherweise synonym verwendeter Begriffe wie „vererben“ oder „vermachen“ und erklären die Fallstricke der gesetzlichen Erbfolge, um späteren Streit möglichst zu vermeiden. Dazu gehört, dass wir prüfen, wie beispielsweise ein überlebender Partner am besten finanziell abgesichert werden kann, oder wir zeigen auf, welcher Pflichtteil etwa einem Sohn oder einer Tochter zusteht – selbst wenn der Erblasser diese zu Lebzeiten enterbt hat. Wer sich frühzeitig beraten lässt, vermeidet erhebliche Vermögensverluste: Durch Schenkungen oder Vermögensverfügungen zu Lebzeiten lassen sich Erbschaftssteuern sparen.
Als Team der Kanzlei Madert Fachanwälte unterstützen wir Mandanten – sowohl potenzielle Erblasser als auch Erben oder Pflichtteilsberechtigte – in allen Fragen rund um den Nachlass gleichermaßen kompetent wie einfühlsam.