Informationstechnologierecht
Impressum, Abmahnung und Gestaltung des Internetauftritts: Unsere IT-Anwälte beraten Sie
Wie sichert man sich eine Domain, also den Namen einer Internetseite? Was ist zu tun, wenn ein Fremder eine Seite reserviert hat, die genauso heißt wie der Betrieb eines Kleinunternehmers, und Verwechslungen zu befürchten sind? Was muss eine geschäftliche Internetseite aufweisen, damit sie nicht abgemahnt werden kann?
Im Internet surft nahezu jeder – ohne daran zu denken, dass die neuen Medien auch neue Herausforderungen mit sich bringen. Unsere Rechtsanwälte helfen Unternehmen und Privatpersonen, die rechtlichen Standards ihrer Internetauftritte, Newsletter oder anderer digitaler Kanäle zu prüfen und anzupassen: ob Impressum, E-Mail-Signatur oder eine rechtssicher formulierte Datenschutzerklärung nach geltender Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Da sich die Anforderungen ständig weiterentwickeln, hilft es nicht nur Unternehmen, dank juristischer Beratung durch unsere als auf IT spezialisierte Rechtsanwälte Sicherheit zu gewinnen und sich vor teuren Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder Bußgeldern zu schützen. Wir prüfen beispielsweise, ob ein geschäftlicher Internetauftritt den aktuellen rechtlichen Voraussetzungen entspricht. Aufgrund des stetigen Wandels der internetbezogenen Gesetze und der Rechtsprechung sollte man sich in regelmäßigen Abständen beraten lassen.
Medienrecht
Rechtsbeistand auch in der digitalen Welt
Darf ein Arbeitnehmer im Büro während der Pause privat im Internet surfen oder ein Gewinnspiel der Firma auf seiner persönlichen Facebook-Seite posten? Wer ist eine Person des öffentlichen Lebens, wann greift das „Recht am eigenen Bild“? Müssen sich Unternehmen mit negativen Bewertungen in sozialen Netzwerken oder der google-Suche abfinden?
Als Rechtsanwälte der Kanzlei Madert Fachanwälte beraten wir in allen juristischen Fragen im Zusammenhang mit Online-Medien und Netzwerken wie Facebook und Instagram oder Bewertungsportalen wie Jameda, Spickmich oder der Google-Bewertungsfunktion sowie eigener Internetseiten oder denen eines Wettbewerbers.
Dazu gehört, auch in Fällen von öffentlicher Verleumdung, Beleidigungen, Bedrohung oder Unternehmensschädigung – etwa in einem Internetforum oder in einem Facebook-Kommentar – einzuschreiten, diese löschen zu lassen oder die Rechte unserer Mandanten vor Gericht durchzusetzen. Auch bei Fragen zu journalistischer Berichterstattung, etwa bei einem Artikel der Zeitung oder einem Beitrag im Fernsehen, überprüfen wir die beanstandete Darstellung auf kümmern uns gegebenenfalls darum, die Ansprüche der Betroffenen gerichtlich durchzusetzen.
Wir beraten zudem Unternehmen und weisen darauf hin, wie Mitarbeiter verantwortungsvoll und rechtssicher mit den digitalen Medien umgehen können.
Datenschutz
Neue Rechte für Betroffene – Neue Herausforderungen für Unternehmen
Muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen? Was ist bei einer Datenpanne zu tun? Welche Rechte haben Betroffene zur Auskunft, Herausgabe oder Löschung gespeicherter Daten?
Der Schutz der Daten des Einzelnen gelangt in Zeiten der stetigen Weiterentwicklung der Technologien und umfassenden Speichermöglichkeiten immer mehr in den Fokus des Gesetzgebers. Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhält jeder Einzelne neue Möglichkeiten, zu erfahren, welche Daten über ihn gespeichert sind, und über diese Daten zu verfügen. Unternehmen müssen sich auf Auskunfts- und Löschungsverlangen einstellen und dafür häufig sogar einen eigenen Datenschutzbeauftragten benennen. Gegenüber der Aufsichtsbehörde muss auf Anforderung ein Konzept vorgelegt werden, welche Daten wie gespeichert und gegen fremden Zugriff gesichert werden. Es müssen Maßnahmenpläne erstellt und stetig aktualisiert werden, was im Falle einer Datenpanne zu unternehmen ist. Diese Querschnittsmaterie ist nicht mehr nur reines „Informatikerwissen“, sondern betrifft fast jedes Unternehmen und jeden Einzelnen, der sich im Internet bewegt oder anderweitig Informationstechnologien nutzt.
Als Rechtsanwälte der Kanzlei Madert Fachanwälte beraten wir Unternehmen umfassend zu Fragen und Konzepten des Datenschutzes und zu vorbeugenden Maßnahmen gegenüber den Aufsichtsbehörden und Privatpersonen.
IT-Projekte
Ob „Open Source“ oder „Scrum“: Unsere Rechtsanwälte „sprechen IT“
Welchen Wartungsvertrag oder Softwarevertrag benötigt ein Unternehmen für externe Dienstleister? Wie kann man mit Open-Source-Software arbeiten, ohne Sicherheitslücken befürchten zu müssen?
Moderne Informationstechnologien prägen Abläufe und Erfolg eines Unternehmens. Wer auf aktuellem Stand sein möchte, modernisiert regelmäßig die IT eines Betriebs oder installiert gar komplett neue Software. Neue Softwareprojekte erfordern nicht nur eine technische Anpassung der Unternehmen, sondern auch eine rechtliche. Verträge müssen berücksichtigen, wie und in welchem Zeitrahmen Dienstleister und Programmierer notwendige Änderungen umsetzen – und was diese Leistung kostet. Unter anderem ist zu beachten, wie mit und an den Programmen gearbeitet wird (Stichwort „Scrum“ oder „Agiles Programmieren“).
Wir prüfen und erstellen entsprechende Verträge, weisen auf fehlende Angaben hin und kümmern sich um rechtssichere Formulierungen. So sollte beispielsweise festgehalten sein, dass Software-Quellcodes für den Ernstfall – etwa Insolvenz – hinterlegt werden („Escrow-Vereinbarung“). Als IT-Rechtsexperten der Kanzlei Madert Fachanwälte kennen wir nicht nur die juristische Seite, sondern wir sind auch technisch bestens informiert. Denn selbst die vielversprechendsten IT-Projekte können an kleinen Punkten scheitern, wenn klare Regeln zum Umgang dazu fehlen – weil sie vorab schlicht nicht bedacht wurden.
Unsere große Fachkenntnis hilft im Falle eines Rechtsstreits auch an ganz anderer Stelle: Wir können vor Gericht zwischen Richter, Programmierern und Informatikern „übersetzen“ – und damit Missverständnissen vorbeugen.
IT-Strafrecht
Wenn ein Internet-Ausrutscher zur Strafsache wird
Was passiert, wenn Kinder unbemerkt das heimische WLAN nutzen, um illegal Kinofilme oder Musik aus dem Internet herunterzuladen? Wie kann sich ein Unternehmer davor schützen, dass ein Mitarbeiter relevante Daten bei einem Arbeitsplatzwechsel mit zu seinem neuen Arbeitgeber nimmt?
Neue Möglichkeiten bringen auch neue Gefahren mit sich. Was technisch machbar ist, kann schnell – ohne dass man sich dessen im ersten Moment bewusst ist – ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten.
Auch die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, wenn ein langjähriger Mitarbeiter mit geschäftsrelevanten Geheimnissen zur Konkurrenz wechselt, wird im Zeitalter der IT häufig von technischen Fragen bestimmt, die es in die richtige juristische Form zu bringen gilt, damit ein Richter oder Staatsanwalt den Vorgang korrekt einordnen und beurteilen kann. Denn ob ein Fall des „Ausspähens von Daten“, ein „gewerbliches Beschaffen von Betriebsgeheimnissen durch technische Mittel“ oder eine erlaubte Kopie von selbst erstellten Inhalten vorliegt, kann durchaus einen Unterschied zwischen erlaubtem Verhalten oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe ausmachen.
Wir beraten Unternehmer und Privatpersonen präventiv – und vertreten die Interessen unserer Mandanten selbstverständlich auch vor Gericht.